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   VG Regensburg, 10.12.2013 - RN 3 K 13.30432   

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https://dejure.org/2013,36951
VG Regensburg, 10.12.2013 - RN 3 K 13.30432 (https://dejure.org/2013,36951)
VG Regensburg, Entscheidung vom 10.12.2013 - RN 3 K 13.30432 (https://dejure.org/2013,36951)
VG Regensburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - RN 3 K 13.30432 (https://dejure.org/2013,36951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sunnit aus dem Punjab; Schwierigkeiten mit Stiefmutter; (Nicht vorgebrachte) Teilnahme an Flüchtlingsprotesten in Deutschland; Inländische Fluchtalternative

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Regensburg, 10.12.2013 - RN 3 K 13.30432
    Ihm selbst obliegt es, seine Gründe für das Vorliegen politischer Verfolgung folgerichtig, substantiiert und mit genauen Einzelheiten vorzutragen (vgl. BVerwG vom 21.7.1989 Az. 9 B 239/89).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 44.07

    Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Regensburg, 10.12.2013 - RN 3 K 13.30432
    Dieser Begriff ist völkerrechtlich zu verstehen und setzt eine gewisse Qualität voraus (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 Az. 10 C 44/07).
  • VG Regensburg, 25.11.2013 - RN 3 K 13.30366

    Sunnit aus dem Punjab

    Auszug aus VG Regensburg, 10.12.2013 - RN 3 K 13.30432
    Im Wesentlichen wenden sich die Protestierenden nach den im Verfahren Az. RN 3 K 13.30366 bei Gericht abgegebenen Unterlagen mit diesen Aktionen u.a. gegen die angeblich "schlechten Bedingungen für Flüchtlinge in Deutschland", die "unmenschlichen Lebensbedingungen in Flüchtlingslagern" und die Residenzpflicht für Asyl-bewerber.
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Regensburg, 10.12.2013 - RN 3 K 13.30432
    Es ist weder erkennbar noch vorgebracht, dass sich eine vorhandene Erkrankung aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben des Klägers führt (vgl. BVerwG vom 17.10.2006 Az. 1 C 18/05).
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Regensburg, 10.12.2013 - RN 3 K 13.30432
    Voraussetzung hierfür ist eine außergewöhnliche Situation, die durch einen so hohen Gefährdungsgrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein auf Grund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer solchen Bedrohung ausgesetzt ist (vgl. BVerwG vom 14.7.2009 Az. 10 C 9.08).
  • VG Gießen, 14.06.2021 - 10 K 2362/19

    Pakistan: Keine Gruppenverfolgung von Christen

    In den Großstädten gibt es aufgrund der großen Bevölkerung viele Möglichkeiten für Geschäfte auf kleiner Basis (vgl. bereits VG Regensburg, Urteil vom 10. Dezember 2013 - RN 3 K 13.30432 - juris; vgl. auch VG Minden, Urteil vom 22. Januar 2021 - 1 K 799/18.A-, BeckRS 2021, 4693, Rn. 35 m.w.N.).
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